PRESSEMITTEILUNG 31/2018

Nürnberg, den 13.08.18

Die Kreisstraße ER 3 kann nach dem Anfahrschaden an der Brücke über die B 4 (AS Weinstraße) weiterhin nur einspurig befahren werden.

Nach einem heftigen Anfahrschaden an der Brücke der Kreisstraße ER 3 über die Bundesstraße B 4 südlich Erlangen musste der Verkehr auf der Kreisstraße aus Sicherheitsgründen auf eine Fahrspur eingeengt werden. Der am Unglückstag eingeschaltete Gutachter hat nun sein Sachverständigengutachten vorgelegt: Die Einschränkung muss bis zur Sanierung des Schadens aufrechterhalten bleiben.

Am 7. Juni 2018 rammte der Ausleger eines Baggers, der auf einem Tieflader unter der Brücke der Kreisstraße ER 3 über die B 4 (AS Weinstraße) Richtung Nürnberg fuhr, den Überbau der Brücke. Alle Fertigträger wurden durch den Anprall beschädigt, davon zwei so stark, dass deren Tragfähigkeit augenscheinlich nicht mehr voll gegeben war.

Sofort nach dem Anprall hat nach der Alarmierung durch die Polizei die Straßenmeisterei Höchstadt die Fahrbahn der B 4 eingeengt, um die herabgefallenen Brocken zu beseitigen. Die Kreisstraße wurde von der Stadt Erlangen vorsorglich gesperrt, bis kurze Zeit später der Gutachter an der Unglücksstelle eintraf, um einen ersten Eindruck über das Ausmaß des Schadens zu gewinnen. Das Ergebnis war, dass die B 4 wieder ungehindert befahren werden konnte, aber die Kreisstraße musste aus Sicherheitsgründen auf eine Fahrspur verengt werden, so dass der Verkehr nicht direkt über die beschädigten Träger fahren konnte.

Wenige Tage später machte der Gutachter mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg eine sogenannte Bauwerksprüfung aus besonderem Anlass. Diese war Grundlage eines Gutachtens, das Ende Juli fertig gestellt werden konnte.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die angeordnete Beeinträchtigung der ER 3 aufrechterhalten werden muss, bis die Schäden am Bauwerk beseitigt sind. Am Bauwerk selbst sind 2 Fertigträger auszutauschen, d.h. die beschädigten Träger sind abzubrechen und durch neu hergestellte Träger zu ersetzen. Hierzumuss vorher die über diesen Trägern liegende Fahrbahnkappe und die Ortbetonplatte abgebrochen werden. Nach dem Versetzen der neuen Träger kann die Ortbetonplatte und die neue Kappe mit neuem Geländer und neuen Schutzplanken versehen werden.

Für alle diese Arbeiten ist eine genaue Planung erforderlich, die jetzt umgehend angegangen wird. Die Arbeiten werden öffentlich ausgeschrieben und können voraussichtlich im Frühjahr 2019 beginnen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand benötigen diese Arbeiten einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.

Für die Verkehrsführung während der Bauzeit sind noch umfangreiche Abstimmungen erforderlich.

Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis für diese unvermeidbaren Beeinträchtigungen.

Nürnberg, 13.08.2018

Herausgeber: Staatliches Bauamt Nürnberg,
Karl Betz, stv. Leiter Straßenbau